
Fairnessabkommen im Wahlkampf
Die im Bundestag vertretenen Parteien, außer AfD und BSW, haben sich durch die Unterzeichnung des Fairnessabkommen zu einem sprachlich gemäßigten Umgang verpflichtet. Dabei beschäftigt sich das Fairnessabkommen ausdrücklich nicht mit den Themen, die im Wahlkampf behandelt werden, sondern wie diese Themen diskutiert werden. Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP, Die Grünen und Volt legen sich fest, dass dies im fairen Miteinander, ohne Diffamierungen geschehen soll.
Konkret bedeutet das:
- nicht auf Kosten von unter uns lebenden Menschen mit Migrationshintergrund Wahlkampf zu betreiben und inhaltlich fair zu bleiben;
- keine Vorurteile gegen die hier lebenden Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge zu schüren oder in den eigenen Reihen zu dulden;
- sich aktiv gegen Antisemitismus und Rassismus zu engagieren;
- Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge nicht für negative gesellschaftliche Entwicklungen wie die Arbeitslosigkeit oder die Gefährdung der Inneren Sicherheit verantwortlich zu machen.
Als Ombudsleuten ist es Stiels und Seiger wichtig, dass Christliche Traditionen, Werte und Moralvorstellungen, auf die unsere Verfassung aufgebaut ist und die uns Halt und Sicherheit im gesellschaftlichen Miteinander geben, nicht durch Parteien wie die AfD in Gefahr geraten. Durch das tägliche Schüren von Ängsten, Diffamieren von Andersdenkenden, Hassreden und Hetze werden christliche Werte und Moralvorstellungen ins Abseits gedrängt.
Als Christinnen und Christen ist es daher Pflicht, dies klar zu benennen und die Werte von Respekt, Wahrhaftigkeit und Nächstenliebe einzufordern und vorzuleben.
Sollten Verstöße festgestellt werden, werden zuerst der oder die Parteivorsitzende auf die Vorwürfe angesprochen. Erst im Falle, dass im persönlichen Gespräch keine Lösung erzielt wird, kommt die Veröffentlichung des gemeldeten Sachverhalts in Betracht.
Beide Herren sind zuversichtlich, dass es in dem kurzen Wahlkampf nicht dazu kommen wird.